Psychotherapie

Privatpraxis für psychologische psychotherapie 

Viele Wege, eine psychotherapeutische Behandlung durchzuführen, haben sich als ausgesprochen wirksam erwiesen. Dennoch ist die Evidenz nicht für alle gleichermaßen gegeben und auch die Bezahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht einheitlich geregelt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur die Kosten für die sogenannte Richtlinien-Psychotherapie (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie).

Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie (VT) nimmt an, dass unsere Psyche und unser Verhalten durch die Erfahrungen geprägt sind, die wir im Leben machen. Wir entwickeln aus diesen Erfahrungen auch Gedanken und Überzeugungen, wie wir am besten mit uns und anderen umgehen. Es wird also angenommen, dass viele unserer psychischen Eigenschaften, Verhaltensmuster und Fähigkeiten erlernt sind.

Belastende Erfahrungen können zusammen mit erblich bedingten Empfindlichkeiten unterschiedlich starken Stress auslösen und auch zu der Erlernung schädlicher Verhaltensmuster führen. Sind die Belastungen zu groß oder dauern sie zu lange an, können auf diese Weise psychische Erkrankungen entstehen.

Für die Verhaltenstherapie, wie für alle anderen Richtlinienverfahren auch, ist es zudem bedeutsam, wie Sie Ihre zwischenmenschlichen Beziehungen gestalten und wie Sie mit Konflikten umgehen, da hieraus ein Großteil Ihrer Alltagsbelastung entsteht.

Gemeinsam betrachtet man Ihre erlernten Denkmuster und Verhaltensweisen und überlegt mit Ihnen gemeinsam, wie Sie diese ändern können. Dabei geht es darum, Ihre Annahmen über das, was passieren könnte, zu hinterfragen und neue Wege auszuloten.