- Viktor Frankl-
in der Einzeltherapie sitzen sich Therapeut:in und Patient:in auf Augenhöhe gegenüber. Bei Beidarf können Bezugspersonen hinzugezogen werden.
in der Gruppentherapie wird die Interaktion der einzelnen teilnehmer:innen untereinander fokussiert.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenkassen und der Beihilfe anerkannt wird.
Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird individuell vereinbart.
Im Rahmen des so genannten Kostenerstattungsverfahrens finanzieren gesetzliche Krankenkassen in Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen eine außertarifliche Psychotherapie in einer Privatpraxis. Informieren Sie sich vorab ausführlich bei Ihrer versicherung.